Mit dem Bruno-Frey-Kulturpreis zeichnet die Bruno-Frey-Stiftung alle zwei Jahre herausragende künstlerische Talente aus dem Landkreis Biberach aus.
Bewerben kann man sich in den vier Kategorien Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik.
Die Gewinnerin oder der Gewinner jeder Kategorie erhält eine Trophäe und ein Preisgeld von 2.000 Euro.
Bewerbungsschluss für den Bruno-Frey-Kulturpreis 2025 ist der 31. Juli 2025.
Der Bruno-Frey-Kulturpreis Film wird künftig als „Bruno-Frey-Biber“ im Rahmen der Biberacher Filmfestspiele vergeben.
Bewerbungen können ab sofort über die Webseite der Biberacher Filmfestspiele eingereicht werden.
In den Kategorien Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik können sich Nachwuchskünstler:innen bewerben, die sich in einer künstlerischen Ausbildung befinden, am Übergang in eine künstlerische Berufstätigkeit stehen oder aufgrund ihres Talents das Potenzial dazu hätten. Zugelassen sind alle Bewerber:innen, die im Jahr 2025 nicht älter als 30 Jahre sind (Jahrgang 1995 oder jünger) und deren Geburts-/Sozialisations-/Wohnort oder künstlerisches Betätigungsfeld im Landkreis Biberach liegt. Es können sich Einzelpersonen und in der Kategorie Musik auch Kleingruppen bis fünf Personen (z.B. Bands oder Ensembles) bewerben.
Die Gewinnerin oder der Gewinner jeder Kategorie erhält eine Trophäe und ein Preisgeld von 2.000 Euro.
Einzelpersonen oder in der Kategorie Musik auch Kleingruppen bis fünf Personen können ihre abgeschlossenen Projekte in einer der folgenden Kategorien einreichen:
Interdisziplinär arbeitende Künstler:innen werden gebeten, sich einer Sparte zuzuordnen.
Musik: Bewerbungsschreiben einschließlich des künstlerischen Werdegangs und maximal drei Demo-Songs als Zip-Datei (oder als Streaming-Links ) bzw. eine Partitur
Downloadlinks externer Anbieter dürfen seitens der Bruno-Frey-Stiftung nicht geöffnet werden und werden daher nicht berücksichtigt.
Bis zum 31. Juli 2025 müssen die Arbeiten und Projekte online über www.bf-stiftung.de/kulturpreis eingereicht sein. Die Jury kann über eine Verlängerung dieser Frist entscheiden.
Über die Vergabe des Bruno-Frey-Kulturpreises entscheidet eine Jury aus anerkannten Fachleuten der jeweiligen Sparten.
Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisverleihung wird in kleinem Rahmen voraussichtlich am 13. November 2025 stattfinden. Alle Preisträger werden bis spätestens 01. November 2025 informiert und eingeladen.
Die Urheberrechte bleiben beim Künstler oder der Künstlerin. Er/sie willigt mit der Bewerbung ein, dass die Bruno-Frey-Stiftung im Rahmen der Preisverleihung und der Medienberichterstattung die Kunstwerke live oder als Bildmaterial verwenden darf.
Die Unterlagen werden bis zum 31. Juli 2026 archiviert und danach gelöscht.
Die Einzelpersonen oder Kleingruppen bewerben sich mit ihrem künstlerischen Gesamtwerk und können daher jeweils eine Bewerbung einreichen. Die Bewerbung kann mehrere Projekte umfassen.
Teilnehmende aus früheren Jahren sind auch 2025 teilnahmeberechtigt.