Mit dem Bruno-Frey-Kulturpreis zeichnet die Bruno-Frey-Stiftung alle zwei Jahre Kulturprojekte von oder für junge Menschen in der Stadt und dem Landkreis Biberach aus.
Bewerben können sich Personen, Gruppen, Vereine und Schulen in den Kategorien Musik, Theater, Bildende Kunst und Literatur. Voraussetzung ist, dass an dem Projekt überwiegend Menschen unter 30 Jahren aus dem Landkreis Biberach beteiligt sind. Das Gewinnerprojekt erhält in diesem Jahr 5.000 Euro Prämie, während die restlichen 20.000 Euro auf mehrere Förderpreise aufgeteilt werden.
Einsendeschluss ist der 6. August 2023. Danach berät sich die fachkundige Jury und wählt das Siegerprojekt sowie die Förderprojekte aus. Bis zum 1. November erhalten alle, die eine Bewerbung eingeschickt haben, eine Rückmeldung.
Die feierliche Preisverleihung wird am 21. November stattfinden.
Der Bruno-Frey-Kulturpreis wird 2023 erstmals als Kunst- und Kulturpreis für junge Künstler und Kulturschaffende in Form eines Einzelpreises ausgeschrieben. Es wird also genau einen Preisträger des Bruno-Frey-Kulturpreises 2023 geben.
Dieser Einzelpreis ist mit 5.000 EUR dotiert.
Neben dem Kulturpreis werden Förderpreise für vielversprechende Arbeiten und Projekte vergeben.
Für diese Förderpreise steht ein Budget von 20.000 EUR zur Verfügung.
Bewerben können sich Personen, Gruppen, Vereine und Schulen in den Kategorien Musik, Theater, Bildende Kunst und Literatur online über das Formular auf der Website der Bruno-Frey-Stiftung. Voraussetzung ist, dass an dem Projekt überwiegend Menschen unter 30 Jahren aus dem Landkreis Biberach beteiligt sind.
Die Arbeiten und Projekte kommen aus den Sparten Theater, Musik, Bildende Kunst, und Literatur. Sie sollen soweit erarbeitet sein, dass ggf. bei der Preisverleihung im November 2023 eine Präsentation möglich ist.
Bis zum 31. Juli 2023 müssen die Projekte online über das Formular eingereicht sein. Die Jury kann über eine Verlängerung dieser Frist entscheiden.
Über die Vergabe des Bruno-Frey-Kulturpreises 2023 und der Förderpreise entscheidet eine Jury aus anerkannten Fachleuten der jeweiligen Sparten.
Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die öffentliche Preisverleihung ist voraussichtlich am 21. November 2023. Alle Preisträger werden bis spätestens 1. November 2023 informiert und eingeladen.
Die Urheberrechte bleiben beim Künstler. Der Künstler willigt mit seiner Bewerbung ein, dass die Bruno-Frey-Stiftung im Rahmen der Preisverleihung und der Medienberichterstattung die Kunstwerke live oder als Bildmaterial verwenden darf.
Die Unterlagen werden bis zum 31. Juli 2024 archiviert und danach gelöscht.
Eine einzelne Person kann mit maximal zwei Projekten an der Kulturpreisausschreibung teilnehmen. Gruppierungen dürfen nur ein Projekt einreichen. Über Ausnahmen entscheidet die Jury.
Teilnehmende aus früheren Jahren sind auch 2023 teilnahmeberechtigt.