Heute vor 20 Jahren erkannte das Regierungspräsidium Tübingen die Bruno-Frey-Stiftung als rechtsfähig an.
Nachdem wir 2025 mit einem wunderbaren Konzert an den 20. Todestag unseres Stifters Bruno Frey erinnert haben, jährt sich heute das Datum unserer Anerkennung als Stiftung zum 20. Mal. Seit 30. Januar 2006 sind wir als Stiftung des bürgerlichen Rechts rechtsfähig.
Rückblickend war dies der Start für ein breites Engagement in unseren vier Schwerpunktbereichen:
Musik, Kunst & Kultur
Zum Beispiel: Förderung von Musikgruppen, -vereinen, -schulen und -veranstaltungen, Vergabe von Musikpreisen, Unterstützung der Jugendkunstschule, alle zwei Jahre die Vergabe des Bruno-Frey-Kulturpreises
Bildungsförderung
Zum Beispiel: Lese- und Sprachförderung für Kinder, Bildungspartnerschaften, Unterstützung von Schulprojekten, Bücherkoffer für Integrationsklassen
Kinder- und Jugendarbeit
Zum Beispiel: Unterstützung von Jugendgruppen, Vereinen und Freizeiten, Präventions- und Aufklärungsarbeit, Projekte für Kinder und Jugendliche
Soziales & Integration
Zum Beispiel: Förderung von sozialen Projekten, etwas von der Wohnungslosenhilfe Biberach oder der Caritas, Integration von Geflüchteten, Projekte für Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche, Unterstützung von Tafelläden
Bruno Freys Vision war es, das kulturelle und soziale Leben im Kreis Biberach zu fördern – besonders für junge Menschen. Diesen Auftrag leben wir als Bruno-Frey-Stiftung weiter.